Silk Plaster hat folgene Zertifikate
Mit der CE-Kennzeichnung
erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.
Emissionsklasse für Baumaterialien
Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung
von Bauprodukten
Umweltpreise im Bereich der Bau- und
Veredelungsmaterialien E3 Awards
Emission in der Innenraumluft
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